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Regierung erleichtert Netzanschluss für Solarenergie und Speichersysteme

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat im Rahmen des Solarpakets 1 drei neue Verordnungen erlassen, die die Zertifizierung und technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Ökostrom- und Speicheranlagen neu regeln. Diese Verordnungen, welche die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ändern und durch die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) ergänzen, sollen den Netzanschluss mittelgroßer Anlagen erleichtern. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern durch die Einführung von Zertifikaten verbessert. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend angepasst.

Erweiterte Ausnahmeregelungen bei der Zertifizierung

Wichtig ist insbesondere die neue Regelung zur Zertifizierung von Photovoltaikanlagen. Demnach sind künftig alle Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 500 Kilowatt von der Zertifizierungspflicht ausgenommen, wenn sie eine maximale Leistung von 270 Kilowatt ins Netz einspeisen. Hierfür sind keine Anlagenzertifikate notwendig. Ein vereinfachter Nachweis durch Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller genügt.

Überarbeitung der Anschlussregeln sowie digitales Register geplant

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE-FNN) wird die Technischen Anschlussregeln überarbeiten, um die neuen Vorschriften schnell umzusetzen und die Systemsicherheit zu gewährleisten. Bis dahin gelten zusätzliche technische Anforderungen in vereinfachter Form in der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV).

Zudem wird ein digitales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate eingeführt, in dem Hersteller verpflichtend ihre Einheiten- und Komponentenzertifikate für alle Spannungsebenen eintragen müssen. Das Register soll eine frei zugängliche Internetdatenbank sein und den Netzanschlussprozess vereinfachen sowie die Marktüberwachung verbessern.

Netzbetreiber sollen sich auf die Angaben im Register verlassen können und müssen in der Konsequenz keine eigenständige Prüfung der Zertifikate mehr vornehmen. Zukünftig müssen Anlagenbetreiber dem Verteilnetzbetreiber lediglich die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters mitteilen. Damit kann der Netzbetreiber dann automatisiert alle erforderlichen Daten aus dem Register abrufen und Arbeits- und Zeitaufwand einsparen.
Einen gesetzlichen Termin, bis wann das Register fertiggestellt sein soll, gibt es nicht.

Beschränkte Möglichkeiten

Jedoch gestalten sich Software-Updates, um die Anlage an aktuelle Anforderungen anzupassen, schwieriger. Dies liegt daran, dass der aktuelle Zustand nach einem Update nicht mehr dem bei der Inbetriebnahme entspricht. Die Verantwortung liegt dann bei den Herstellern, die sicherstellen müssen, dass bei der Aktualisierung der Betriebssoftware die elektrotechnischen Eigenschaften der Anlage gemäß den Vorgaben jedes einzelnen Netzbetreibers nicht überschrieben werden.

Dennoch verspricht diese Initiative eine effizientere Nutzung erneuerbarer Energiequellen und einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft.

Quellen:
https://www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/bundesregierung-vereinfacht-den-netzanschluss-von-solaranlagen-und-speicher
https://www.gesetze-im-internet.de/eaav/BJNR09F0A0024.html

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