Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Antragstellung zur Heizungsförderung nun auch für Unternehmen und alle privaten Hausbesitzer möglich
Ab dem 27.08.2024 startet die dritte Förderrunde der viel diskutierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dadurch haben nun alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie Unternehmen die Möglichkeit, staatliche Förderungen für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Heizsystem zu beantragen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt darauf ab, Förderempfänger*Innen bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, sodass eine Sanierung und die damit verbundene dauerhafte Senkung von Energieverbrauch und -kosten attraktiver werden. Damit soll die Energiewende im Gebäudesektor vorangetrieben werden, welche eine entscheidende Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel spielt.
Bisher konnten insbesondere private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, bereits Anträge für die Heizungssanierung stellen.
Weitere förderberechtigte Personen oder Gruppen konnten alternativ für Heizungstausch-Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden oder noch werden, eine Übergangsregelung nutzen: Der Heizungstausch konnte beauftragt, umgesetzt und der Förderantrag dann – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der entsprechenden Förderrichtlinie eingehalten werden. In diesem Fall muss der Antrag bis zum 30. November 2024 nachträglich gestellt werden. Ab dem 27.08.2024 können nun auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum staatliche Förderungen für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Heizsystem zu beantragen. Für kommunale Antragsteller*Innen bietet die KfW eine weitere Übergangsregelung ab dem 01.09.2024 an, da die Antragstellung über das Online-Kundenportal der KfW voraussichtlich erst Ende November möglich sein wird. Weiterführende Informationen zu der Übergangsfrist bzgl. Kommunen können Sie auf der Seite „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ der KfW nachlesen.
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wurden bisher ca. 93.000 Förderzusagen im Rahmen des Heizungstausches erteilt. Damit liegt die Anzahl der monatlichen Förderungen – trotz einem Anstieg seit Februar – noch immer weit unter den Erwartungen. Durch die Hinzunahme der nun berechtigten Gruppen rechnet das BMWK mit einer spürbaren Steigerung der Förderzahlen und damit verbunden mit einem verbesserten Absatz für Wärmepumpen.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung das Ziel formuliert, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen in Deutschland zu installieren. Der Bundesverband Deutscher Heizungsindustrie (BDH) teilte zuletzt mit, dass der Absatz von Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2024 ein Minus von 54 % verzeichnet hat. Bis zum Jahresende rechnet der Verband – trotz der BEG-Förderung – mit einem maximalen Absatz von 200.000 Wärmepumpen.
Was wird von der BEG gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt, ist eine Förderung von mindestens 30 % vorgesehen. In bestimmten Fällen kann der Zuschuss sogar bis zu 70 % betragen. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen des Eigentümers, die Schnelligkeit der Umsetzung sowie der Zeitpunkt des Heizungstauschs.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr haben, ist zusätzlich ein Einkommensbonus von 30 % vorgesehen.
Zusätzlich zu diesen Fördersätzen kommt bei einem Heizungstausch von selbstnutzenden Eigentümer:innen bis 2028 ein Geschwindigkeitsbonus von 20 % hinzu. Damit soll der frühzeitige Austausch alter fossiler Heizungen angestoßen werden.
Einen Effizienzbonus von 5 % erhält außerdem, wer eine Wärmepumpe verbaut, welche Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt und ein natürliches Kältemittel einsetzt.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizungsgesetz-foerderung-eigentuemer-100.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Förderprodukte/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude-Heizungsförderung-für-Kommunen-Wohn-und-Nichtwohngebäude-(422)
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Bildquelle: stock.adobe.com