Bundesnetzagentur bestätigt: Kohleausstieg verläuft planmäßig ohne Verfeuerungsverbot
Das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) regelt, wie der Kohleausstieg in Deutschland bis 2038 ablaufen soll. Regelungsinhalt ist, dass – nach mehreren Ausschreibungsrunden bis August 2023 – der weitere Kohleausstieg zukünftig ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur und ohne finanziellen Ausgleich erfolgen wird.
Ergeht eine solche Anordnung der Bundesnetzagentur, so tritt 30 Monate später ein Kohleverfeuerungsverbot in Kraft, welches eine faktische Abschaltung des betroffenen Kraftwerks zur Folge hat. Es sollen also jährlich bis zum Ablauf des Anordnungstermins so viele Kraftwerke ein Kohleverfeuerungsverbot erhalten, dass die im KVGB gesetzlich vorgeschriebene und zugelassene Menge an Nettoleistung der Steinkohle- und Braunkohleanlagen im jeweiligen Jahr (sog. „Zielniveau“) unterschritten wird. Dabei ergehen die Anordnungen priorisiert gegen ältere Kraftwerke.
Laut einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur sind bis zum Stichtag am 02. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt genommen worden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für das Jahr 2027 bereits unterschritten wurde.
In der Konsequenz heißt das, dass erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich war, um das Zielniveau zu erreichen. Die Kraftwerksstilllegungen abseits von Verfeuerungsverboten haben ausgereicht, den geplanten Rückgang der Kohleverstromung herbeizuführen.
Im Rahmen der Ausschreibungsrunden zum Kohleausstieg bis 2023 erhielten 41 Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 10,7 Gigawatt einen Zuschlag. Für drei weitere Anlagen mit insgesamt 1,4 Gigawatt Leistung erließ die Bundesnetzagentur bisher ein Kohleverfeuerungsverbot.
Laut Bundesnetzagentur legt man großen Wert darauf, dass die Versorgungssicherheit trotz der Abschaltungen gewährleistet ist. Dies wird erreicht, indem die Übertragungsnetzbetreiber bei allen Kraftwerksstilllegungen die Systemrelevanz der Kraftwerke prüfen. Bei Bedarf können Kraftwerke Bestandteil der Netzreserve werden. In diesem Falle stehen sie in kritischen Situationen zur Stabilisierung des Stromnetzes bereit.
Weiterführende Informationen zum Kohleausstieg in Deutschland finden Sie unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kohleausstieg/start.html
Quellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240902_Kohle.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kohleausstieg/start.html
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